Mit dem Herbst beginnt nicht nur die Federwildjagd, sondern auch die heiße Phase des Geflügelpest-Monitorings. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein hat Anfang September 2026 dazu aufgerufen, sich an der Beprobung erlegter Wildvögel zu beteiligen. Der Grund: Das Land muss deutlich mehr Proben auf aviäre Influenzaviren untersuchen lassen als früher. Was nach Verwaltungsakt klingt, ist in Wahrheit ein handfester Beitrag der Jägerschaft zum Tierseuchenschutz und mit wenigen Handgriffen erledigt. Dieser Beitrag erklärt, warum das Monitoring läuft, was sich 2026 geändert hat und wie du praktisch mitmachst.
Warum es das Wildvogelmonitoring gibt
Die Bundesländer untersuchen jedes Jahr Wildvögel auf aviäre Influenzaviren. Das Ziel ist doppelt: Zum einen soll frühzeitig gewarnt werden, wenn Geflügelpestviren in der Wildvogelpopulation kursieren und damit die Gefahr besteht, dass sie in Geflügelbestände eingeschleppt werden. Zum anderen liefern die Untersuchungen die Datengrundlage für die amtliche Risikobewertung. Wer schon einmal erlebt hat, wie schnell nach einem Ausbruch Stallpflichten, Sperrbezirke und Restriktionszonen verhängt werden, versteht, warum die Frühwarnung so wichtig ist.
Rechtlich steht das Monitoring auf zwei Säulen: Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 und die deutsche Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln vom 8. März 2016, kurz WvGeflpestMonV. Diese Verordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Proben von den Jagdausübungsberechtigten genommen werden, nach näherer Anweisung der Veterinärämter. Die Jägerschaft ist damit kein freiwilliger Helfer am Rande, sondern im Seuchenmonitoring fest eingeplant.
Beim passiven Monitoring werden tot aufgefundene Wildvögel untersucht, typischerweise bei auffälligem Sterbegeschehen an Gewässern. Beim aktiven Monitoring, um das es hier geht, werden gesund erlegte Wildvögel beprobt. Nur so lässt sich erkennen, ob ein Virus bereits unauffällig in der Population zirkuliert, bevor die ersten Kadaver am Ufer liegen.
Das ändert sich 2026
Der Stichprobenschlüssel zum EU-Überwachungsprogramm wurde ab 2025 vom Bundesministerium aktualisiert und risikoorientiert neu verteilt. Für Schleswig-Holstein bedeutet das einen Mindestumfang von 700 Proben statt zuvor 450. Fast die Hälfte davon wird über Kotproben abgedeckt, der Rest muss über beprobte Wildvögel kommen. Der Anteil, der direkt aus der Jagd stammt, ist also spürbar gewachsen.
Entsprechend sind auch die Mindestprobenzahlen der Kreise gestiegen. Kreise in Küstenlage sollen mindestens 50 erlegte Wildvögel beproben, die übrigen Kreise mindestens 30. Untersucht werden die eingesandten Proben anschließend im Landeslabor. Wer sich schon einmal gefragt hat, ob die eigene Ente im Sammelergebnis überhaupt auffällt: Bei 30 bis 50 Tieren je Kreis fällt jede einzelne Probe deutlich ins Gewicht.
Mehr Arten als früher
Die zweite Änderung betrifft die Zielartenliste nach Anhang II Abschnitt 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689. Sie wurde überarbeitet, und das Ergebnis ist für die Praxis eine deutliche Erleichterung: Damit sind alle in Schleswig-Holstein bejagten Wildvögel für ein Monitoring auf aviäre Influenza geeignet. Neben den bekannten Arten aus der Ordnung der Gänsevögel sind beispielsweise auch Rabenkrähen, Ringeltauben, Fasane und Waldschnepfen gelistet.
Das ist mehr als eine Formalie. Früher hieß es oft, dass sich eine Beprobung nur bei Wasserwild lohnt, weil Enten und Gänse als klassische Reservoirarten gelten. Inzwischen ist klar, dass sich die Viren keineswegs an diese Ordnung halten. Wer also ohnehin auf Ringeltauben oder Rabenkrähen geht, kann sein Wild genauso in das Monitoring einbringen wie der Jäger am Hochwasserdeich.
So läuft die Beprobung praktisch ab
Genommen wird ein kombinierter Rachen- und Kloakentupfer, also ein Abstrich aus dem Rachenraum und einer aus der Kloake, beide in dasselbe Röhrchen. Der Aufwand ist gering: Wenn das Wild ohnehin versorgt wird, sind es zwei zusätzliche Handgriffe. Wichtig ist, dass der Tupfer wirklich Schleimhaut berührt und nicht nur Federn streift, denn im Zweifel entscheidet das über die Aussagekraft der Probe.
Das Verfahren ist bewusst nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern wird mit dem zuständigen Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt abgestimmt. Dort erfährst du, wie du an die Tupfer kommst, wie der Rücklauf der Proben organisiert ist und wie die Probenbegleitscheine auszufüllen sind. Ein Anruf vor der ersten Beprobung spart später Ärger, denn eine Probe ohne korrekten Begleitschein ist im Labor wenig wert.
Kontakt zum Veterinäramt deines Kreises aufnehmen und nach dem Ablauf für das aktive Wildvogelmonitoring fragen. Tupfer und Probenbegleitscheine besorgen und im Revierrucksack deponieren. Klären, wie viele Proben in deinem Kreis gebraucht werden und bis wann. Und: Notiere dir zu jeder Probe Wildart, Datum, Erlegungsort und die Nummer des Begleitscheins, damit du die Zuordnung später noch nachvollziehen kannst.
Der Zeitraum: September bis Januar
Vorrangig sollen die Proben in den Monaten September bis Januar entnommen werden, und zwar innerhalb der jeweiligen Jagdzeiten der Zielarten. Der Zeitraum ist kein Zufall: Er deckt den Herbstzug und die Überwinterung ab, also genau die Phase, in der große Mengen Wasservögel aus dem Norden und Osten einfallen und Viren über weite Strecken mitbringen können. Wer erst im Februar an das Monitoring denkt, hat das Fenster verpasst.
Auch wenn das Risiko für den Menschen gering ist: Trage beim Versorgen und Beproben Einweghandschuhe, vermeide es, dir ins Gesicht zu fassen, und wasche und desinfiziere anschließend die Hände. Reinige Messer, Unterlage und Wildwanne. Und ganz wichtig: Wer Geflügel hält oder Zugang zu Beständen hat, sollte nach dem Umgang mit Federwild Kleidung und Schuhwerk wechseln, bevor er in den Stall geht. Auffällig verendete Wildvögel nicht anfassen, sondern dem Veterinäramt melden.
Nicht nur Federwild: auch Raubwild rückt in den Blick
Parallel zum Wildvogelmonitoring hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein Anfang September 2026 auch zur Untersuchung von Raubwild im Zusammenhang mit der Geflügelpest aufgerufen. Der Hintergrund ist bekannt: Füchse, Marderartige und Waschbären nehmen infizierte Vögel als Aas auf und können sich dabei anstecken. Solche Fälle sind für die Risikobewertung besonders interessant, weil sie zeigen, ob und wie gut sich das Virus an Säugetiere anpasst. Wer also im Herbst und Winter ohnehin Raubwild bejagt, sollte bei seiner Kreisjägerschaft nachfragen, ob auch dafür ein Untersuchungsprogramm läuft.
Jagd ist angewandter Tierseuchenschutz. Wer beprobt, liefert die Daten, mit denen Behörden früh reagieren können, statt spät aufzuräumen.
Was das über die Rolle der Jäger sagt
Das Wildvogelmonitoring reiht sich ein in eine ganze Reihe von Aufgaben, die ohne die Jägerschaft schlicht nicht funktionieren würden: die Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild, die Fallwildsuche und Beprobung bei der Afrikanischen Schweinepest, das Tierfund-Kataster bei Wildunfällen, die Feldhasenzählung im WILD-Monitoring. In allen Fällen gilt dasselbe Prinzip: Jäger sind flächendeckend draußen, sie haben Zugang zu Wild, das sonst niemand zu Gesicht bekommt, und sie können Proben nehmen, ohne dass eine Behörde ausrücken muss.
Der Aufwand für den Einzelnen ist überschaubar, die Wirkung in der Summe groß. Und es lohnt sich, das auch nach außen zu sagen: Wenn im Winter über Stallpflichten und Tierseuchen diskutiert wird, ist es gut, wenn die Öffentlichkeit weiß, wer die Proben liefert, auf denen diese Entscheidungen beruhen.
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Praktisch ist dabei vor allem die Notizfunktion: Trage einfach die Nummer des Probenbegleitscheins in den Eintrag ein, dann findest du über die Suche jederzeit wieder, welches Stück zu welcher Probe gehörte. Über die Statistiken siehst du außerdem auf einen Blick, wie viele Stück Federwild du in der laufenden Saison erlegt hast, und weißt damit, ob du deinen Anteil am Kreissoll schon beisammen hast. Und weil Waidly offline arbeitet, ist die Erfassung auch am Deich ohne Netz kein Problem.
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