Wer ein Revier bewirtschaftet, kennt das: Wildbret wird verkauft, Pacht wird gezahlt, Futtermittel und Munition werden eingekauft, Versicherungen laufen. Am Ende des Jagdjahres stellt sich die Frage: Was ist eigentlich reingekommen und was ist rausgegangen? Und spätestens wenn der Steuerberater fragt, wird es ungemütlich.
Genau dafür haben wir das Kassenbuch, die Rechnungserstellung und die Wildtruhe in Waidly integriert. Alles an einem Ort, direkt auf dem iPhone.
Jagd und Steuern: Erst mal Klarheit schaffen
Bevor wir ins Kassenbuch einsteigen, eine wichtige Frage, die viele Jäger beschäftigt: Ist die Jagd überhaupt steuerlich relevant? Die Antwort ist differenzierter als man denkt.
Einkommensteuer: Jagd gilt als Liebhaberei
Für die Einkommensteuer wird die Jagd in den allermeisten Fällen als Liebhaberei eingestuft. Das bedeutet: Das Finanzamt unterstellt keine Gewinnerzielungsabsicht. Verluste aus der Jagd können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Es gibt sogar ein ausdrückliches Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG für Aufwendungen der Jagd, Jagdwaffen, Jagdgeräte und Jagdhunde.
Ausnahme: Bei Berufsjägern, hauptamtlichem Forstpersonal oder Lehrern an Forstschulen sind die Aufwendungen beruflich veranlasst und absetzbar. Für alle anderen gilt: Jagdkosten sind Privatsache und steuerlich nicht abziehbar, auch wenn sie beruflich „förderlich" sein mögen.
Liebhaberei bedeutet: Gewinne aus der Jagd werden nicht besteuert, Verluste können aber auch nicht abgezogen werden. Das klingt erst mal nach einem Nullsummenspiel. Allerdings betrifft das nur die Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuer sieht es anders aus.
Umsatzsteuer: Wildbretverkauf ist steuerpflichtig
Auch wenn die Jagd einkommensteuerlich als Liebhaberei gilt: Der Verkauf von Wildbret unterliegt der Umsatzsteuer. Hier muss unterschieden werden:
- Land- und Forstwirte mit eigenem Betrieb: Wer sein Jagdrevier selbst bewirtschaftet und einen land-/forstwirtschaftlichen Betrieb führt, kann die Pauschalierung nach § 24 UStG nutzen. Der Steuersatz beträgt dann 10,7% (Durchschnittssatz).
- Pächter und alle anderen Jäger: Hier gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% für Wildbret (frisch, gekühlt, gefroren). Verarbeitete Produkte wie Wurst können dem regulären Satz von 19% unterliegen.
- Kleinunternehmerregelung: Wer unter 22.000 Euro Jahresumsatz bleibt (§ 19 UStG), kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Für die meisten Hobbyjäger dürfte das zutreffen.
Wichtig: Auch bei Liebhaberei im einkommensteuerlichen Sinne müssen Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden, wenn Einnahmen erzielt werden. Die Einstufung als Liebhaberei schützt nicht vor der Umsatzsteuerpflicht.
Wozu dann ein Kassenbuch?
Genau hier wird es praktisch: Auch wenn du einkommensteuerlich keine Jagdkosten absetzen kannst, brauchst du für die Umsatzsteuer eine saubere Dokumentation deiner Einnahmen. Und selbst wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, ist ein Überblick über Einnahmen und Ausgaben einfach sinnvoll, um dein Revier wirtschaftlich zu führen.
Warum ein Kassenbuch für Jäger?
Auch jenseits der Steuerpflicht gibt es gute Gründe: Einnahmen aus Wildbretvergabe, Trophäen oder Begehungsscheinen stehen Ausgaben für Pacht, Revierarbeiten, Futtermittel, Munition und Ausrüstung gegenüber. Wer das nicht dokumentiert, verliert schnell den Überblick.
Die meisten Jäger nutzen dafür Excel-Tabellen, Papierbelege oder gar nichts. Das funktioniert, solange alles überschaubar bleibt. Aber spätestens bei mehreren Revieren, mehreren Erlösquellen und einem Steuerberater, der DATEV-konforme Daten erwartet, wird es chaotisch.
Das Kassenbuch in Waidly
Das Kassenbuch in Waidly ist speziell auf die Bedürfnisse von Jägern zugeschnitten. Keine generische Buchhaltungssoftware, sondern Kategorien und Workflows, die zur Jagd passen.
Einnahmen erfassen
- Wildbret: Wenn du eine Erlegung erfasst, kann Waidly automatisch einen Einnahme-Eintrag für die Wildbretvergabe anlegen
- Trophäen: Erlöse aus Trophäenverkäufen separat erfassen
- Sonstige Erlöse: Begehungsscheingebühren, Drückjagd-Standgebühren und andere Einnahmen
Ausgaben dokumentieren
- Pacht: Jagdpacht pro Revier und Jahr
- Revierarbeiten: Material, Werkzeug, Hochsitz-Reparaturen
- Futtermittel: Kirrung, Winterfütterung
- Munition: Patronen, Geschosse
- Ausrüstung: Optik, Kleidung, Zubehör
- Versicherung: Jagdhaftpflicht, Unfallversicherung
- Sonstiges: Alles was sonst anfällt
Umsatzsteuer automatisch berechnet
Für jede Buchung wird automatisch der passende USt.-Satz vorgeschlagen: 7% für Wildbret (ermäßigter Satz für Lebensmittel), 19% für sonstige Erlöse, oder 0% für steuerfreie Positionen. Der Satz lässt sich pro Buchung anpassen.
Jahresübersicht auf einen Blick
Das Kassenbuch zeigt dir pro Jagdjahr die Summe aller Einnahmen, aller Ausgaben und den Saldo. Filtere nach Revier oder Kategorie und behalte jederzeit den Überblick, auch über mehrere Jahre hinweg.
Rechnungen erstellen
Wildbret wird oft an Bekannte, Restaurants oder Wildhandlungen verkauft. Und die wollen eine ordentliche Rechnung. Mit Waidly erstellst du professionelle PDF-Rechnungen direkt auf dem iPhone:
- Absender- und Empfängerdaten
- Einzelne Positionen mit Menge, Preis und Beschreibung
- Automatische MwSt.-Berechnung (Standard: 7% für Wildbret)
- Zahlungsziel und Bankverbindung
- Rechnungsnummer und Datum
- Zahlungsstatus: offen, bezahlt, überfällig
Die Rechnung wird als PDF generiert und kann direkt per Mail, WhatsApp oder AirDrop geteilt werden. Kein Drucker nötig, kein Word, kein Excel.
Wildtruhe: Wildbret-Bestand verwalten
Wer regelmäßig Wildbret vergibt, kennt das Problem: Wie viel liegt noch in der Truhe? Was ist von der letzten Sau noch übrig? Und was habe ich letzte Woche an den Nachbarn abgegeben?
Die Wildtruhe in Waidly löst genau das:
- Bestand nach Wildart und Gewicht erfassen
- Vergabe dokumentieren (an wen, wie viel, wann)
- Aktueller Restbestand immer im Blick
- Stückzahl und Gesamtgewicht auf einen Blick
In Kombination mit dem Kassenbuch und der Rechnungserstellung ergibt sich ein durchgehender Workflow: Erlegung erfassen, Wildbret in die Truhe buchen, Vergabe dokumentieren, Rechnung erstellen, Einnahme im Kassenbuch.
DATEV Export: Nahtlos zum Steuerberater
Der wichtigste Grund, warum wir das Kassenbuch gebaut haben: Der DATEV-Export. Die meisten Steuerberater in Deutschland arbeiten mit DATEV-Software. Wenn du deine Jagd-Finanzen in einem Format lieferst, das der Steuerberater direkt einlesen kann, sparst du Zeit und Geld.
Waidly exportiert das Kassenbuch als CSV-Datei im Buchführungsheld-Format. Du wählst den Zeitraum, gibst deine Berater- und Mandantennummer ein, und exportierst. Die Datei kann direkt in Buchführungsheld oder andere DATEV-kompatible Software importiert werden.
Datum, Buchungstext, Betrag, Kategorie, USt.-Satz, Gegenkonto, Berater- und Mandantennummer. Alles was der Steuerberater braucht, nichts was er nicht braucht.
Empfehlung: Buchführungsheld
Du suchst eine einfache Buchhaltungslösung, die perfekt mit Waidly zusammenarbeitet? Buchführungsheld ist eine DATEV-kompatible Buchhaltungssoftware, die speziell für Kleinunternehmer und Vereine entwickelt wurde. Der CSV-Export aus Waidly lässt sich direkt in Buchführungsheld importieren, ohne Umwege oder manuelle Nacharbeit.
Buchführungsheld entdeckenTypische Fragen
Muss ich als Jäger ein Kassenbuch führen?
Wenn du Einnahmen aus der Jagd erzielst (z.B. Wildbretvergabe), bist du umsatzsteuerlich grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn die Jagd einkommensteuerlich als Liebhaberei gilt. Ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst oder eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst, hängt von deinem Jahresumsatz ab. Im Zweifel: Frag deinen Steuerberater. Das Kassenbuch in Waidly hilft dir in beiden Fällen, alles sauber zu dokumentieren.
Welcher USt.-Satz gilt für Wildbret?
Wildbret unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2, Nr. 2). Das gilt für frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch von Wild. Verarbeitete Produkte (z.B. Wurst) können dem regulären Satz von 19% unterliegen.
Kann ich das Kassenbuch auch ohne DATEV nutzen?
Natürlich. Das Kassenbuch funktioniert komplett eigenständig. Du kannst es einfach als persönliche Übersicht nutzen, ohne je etwas zu exportieren. Der DATEV-Export ist ein Bonus für alle, die ihre Daten an den Steuerberater weitergeben wollen.
Funktioniert das offline?
Ja, wie alles in Waidly. Kassenbuch, Rechnungen und Wildtruhe funktionieren komplett ohne Internet. Der Export erstellt eine lokale Datei, die du später per Mail verschicken kannst.
Wenn du eine Erlegung in Waidly erfasst und einen Erlös einträgst, wird automatisch ein Kassenbuch-Eintrag in der Kategorie „Wildbret" angelegt. So vergisst du keine Einnahme und sparst dir doppelte Eingaben.
Alles an einem Ort
Das Kassenbuch, die Rechnungserstellung und die Wildtruhe sind keine separate App oder ein Zusatzmodul. Sie sind fest in Waidly integriert und arbeiten nahtlos mit deinen Erlegungen, Revieren und Einrichtungen zusammen. Eine App, ein Preis, alles drin.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG: Abzugsverbot für Aufwendungen der Jagd
- § 9 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 4: Abzugsverbot auch bei Werbungskosten
- § 24 UStG: Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte (10,7%)
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG, Anlage 2, Nr. 2: Ermäßigter Steuersatz 7% für Wildbret
- § 19 UStG: Kleinunternehmerregelung (bis 22.000 Euro Jahresumsatz)
- ECOVIS: Jagd: Welche Umsatzsteuer gilt dafür?
- Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt: Jagd: Welche Umsatzsteuer gilt dafür?
- Lochte, Marcus: ABC der Werbungskosten / Jagd (Haufe Steuer Office)
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