Jagdrecht

Neues Jagdgesetz Niedersachsen 2026: Abschusspläne weg, Wolf neu geregelt

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Am 23. Juni 2026 hat der niedersächsische Landtag eine umfassende Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) beschlossen, die in großen Teilen zum 1. Juli wirksam wird. Für die rund 60.000 Jägerinnen und Jäger im Land ist das mehr als eine Formalie: Die jährlichen Abschusspläne für Rehwild fallen weg, der Wolf bekommt einen neuen rechtlichen Rahmen, die Baujagd im Naturbau wird verboten, und auch bei Prüfung, Trophäenschau und Fallenjagd ändert sich einiges. Agrarministerin Miriam Staudte lobt das Gesetz als modern und tierschutzgerecht, der Landesjagdverband sieht Licht und Schatten. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Punkte ein und zeigt, was sie für deine Revierpraxis bedeuten.

Gilt nur für Niedersachsen

Jagdrecht ist Ländersache. Die hier beschriebenen Regelungen betreffen ausschließlich Niedersachsen. In anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Landesjagdgesetze unverändert. Die Bundesregelung zum Wolf im Bundesjagdgesetz gilt dagegen bundesweit.

Abschusspläne für Rehwild werden abgeschafft

Die wohl spürbarste Änderung für die meisten Reviere betrifft das Rehwild. Die bisher von den Jagdausübungsberechtigten zwingend jährlich zu erstellenden Abschusspläne für Rehwild werden ersatzlos gestrichen. Die Landesregierung begründet das mit der geringen Aussage- und Steuerungskraft dieser Pläne: In der Praxis war der bürokratische Aufwand hoch, der tatsächliche Steuerungseffekt auf den Bestand dagegen begrenzt.

Konkret heißt das: Bislang mussten die Pläne von den Jagdbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte oder der Region Hannover genehmigt und ihre Einhaltung kontrolliert werden. Künftig wird stattdessen die Eigenverantwortung der Grundeigentümer und Jagdpächter gestärkt und Bürokratie abgebaut. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes verlieren alle bestehenden Abschusspläne für Rehwild ihre Gültigkeit. Bei Rot- und Damwild bleibt es dagegen bei der Planung, hier sieht das Gesetz grundsätzlich dreijährige Abschusspläne vor. Die unteren Jagdbehörden können im Einzelfall aber weiterhin einen einjährigen Plan verlangen.

Was das für deine Streckenführung bedeutet

Auch ohne behördlichen Abschussplan bleibt die Verantwortung für einen waidgerechten, an Wald und Feld angepassten Rehwildbestand bei dir. Eine saubere, lückenlose Streckenliste wird damit eher wichtiger als unwichtiger: Sie ist deine Grundlage, um Entwicklung und Geschlechterverhältnis im Revier selbst im Blick zu behalten, gegenüber Verpächter und Jagdgenossenschaft auskunftsfähig zu sein und deine Bewirtschaftung über die Jahre nachvollziehbar zu belegen.

Der Wolf bekommt einen neuen Rahmen

Seit dem 2. April 2026 unterliegt der Wolf dem Bundesjagdrecht, nachdem das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft getreten ist. Niedersachsen zieht damit nach und passt sein Landesrecht an. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, den Weidetierschutz zu stärken und auf Schadereignisse schneller, rechtssicher und unbürokratischer mit gezielten Entnahmen reagieren zu können.

Kern der Änderung ist eine Verschiebung der Zuständigkeit: Über § 36 NJagdG sind für den Wolf künftig nicht mehr die Jagdbehörden der Landkreise zuständig, sondern die obere Jagdbehörde im Landwirtschaftsministerium. Damit will das Land ein einheitliches, landesweites Wolfsmanagement steuern, statt die Verantwortung auf viele Kreise zu verteilen. Zusätzlich wurde das Gesetz angepasst, um Wertungswidersprüche zur Bundesgesetzgebung aufzuheben und Rechtssicherheit zu schaffen.

Praktisch relevant für jeden Revierinhaber ist eine klarstellende Folge: Der Wolf wird im Falle eines Wildunfalls künftig wie jedes andere verunfallte Wild behandelt. Das heißt, jede Person mit gültigem Jagdschein oder eine entsprechend fachkundige Person darf einen schwer verletzten Wolf töten und damit von seinem Leid erlösen. Die eigentlichen Entnahmeregeln bleiben dagegen dem Wolfsmanagementplan vorbehalten, den die Landesregierung zum 1. Juli per Allgemeinverfügung in Kraft setzen will.

Wichtig zur Einordnung

Das neue Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen, es gibt aber keine pauschale Freigabe zur Wolfsbejagung. Welche Entnahmen wann und in welchem Umfang zulässig sind, regelt der Wolfsmanagementplan über das Landwirtschaftsministerium. Wer im Zweifel ist, klärt das konkrete Vorgehen vorab mit der oberen Jagdbehörde, nicht im Affekt am Riss.

Verbot der Baujagd am Naturbau

Deutlich umstrittener ist das Verbot der Jagd mit dem Hund im Naturbau, also der klassischen Baujagd am Naturerdbau auf Fuchs und Dachs. Die Landesregierung begründet es mit dem hohen Verletzungsrisiko für die eingesetzten Erdhunde und die bejagten Tiere sowie damit, dass Hunde immer wieder verschüttet wurden und ausgegraben werden mussten, wobei natürliche Habitate zerstört wurden. Die Jagd mit Hunden im künstlichen Bau bleibt dagegen erlaubt.

Der Landesjagdverband hält das Verbot fachlich für nicht begründbar. Sein Argument: Die Jagd im Naturbau ist ein wichtiges Instrument des Prädationsmanagements, und ausgerechnet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die landeseigene Fachbehörde für Naturschutz, sieht sie in seinem Entwurf für ein Wiesenvogelschutzprogramm ausdrücklich vor. Aus Sicht des Verbandes nimmt man den Revieren damit ein Werkzeug, das gerade dem Schutz bodenbrütender Arten dient.

Fallenjagd, wildernde Hunde und Katzen

Auch bei der Fallenjagd zieht das Gesetz neue Grenzen. Der Einsatz von Totfanggeräten wird grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme bleibt das sogenannte Ei-Abzugseisen gegen den Steinmarder im befriedeten Bezirk. Lebendfallen wiederum dürfen ab dem 1. April 2028 nur noch mit digitalen Fangmeldern betrieben werden, damit ein gefangenes Tier nicht unnötig lange in der Falle verharrt.

Beim Jagdschutz ändert sich die Rechtslage zu wildernden Hunden und Katzen. Wildernde Hunde dürfen künftig nur noch eingefangen, nicht mehr getötet werden. Geht von einem Hund eine tatsächliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, ist das Sache der Polizei nach Polizei- und Ordnungsrecht. Bei verwilderten Katzen wird die Tötungsbefugnis eingeschränkt: Erlaubt ist sie nur noch bei wildernden, erkennbar verwilderten Tieren und erst ab einem Abstand von mindestens 350 statt bisher 300 Metern zur Wohnbebauung.

Fuchs im Morgenlicht auf der Pirsch, betroffen von den neuen Regelungen zu Baujagd und Prädationsmanagement

Weniger Bürokratie an anderer Stelle

Neben den strittigen Punkten bringt die Novelle auch spürbare Entlastungen. Die mit hohem Aufwand verbundene Pflicht zur Trophäenschau wird abgeschafft; anordnen kann sie die Jagdbehörde nur noch für den Bereich von Hochwild-Hegegemeinschaften. Das Fangen und Töten bestimmter schadensstiftender Tierarten im befriedeten Bezirk, also etwa in Wohngebieten, gilt künftig als beschränkte Jagdausübung. Damit braucht der Jäger dafür keine zusätzliche Schießerlaubnis mehr zu beantragen, was Jagende wie Kommunen entlastet. Und wer sich als Mitglied einer Jagdgenossenschaft vertreten lassen möchte, muss die Vollmacht nicht mehr notariell beglaubigen lassen.

Pflichtlehrgang vor der Jägerprüfung

Wichtig für angehende Jägerinnen und Jäger: Bislang war es in Niedersachsen möglich, die Jägerprüfung ohne vorherigen Ausbildungslehrgang abzulegen. Künftig ist ein solcher Lehrgang vor der praktischen und theoretischen Prüfung verpflichtend. Die Verordnungsermächtigung für die Jäger- und Falknerprüfung wird entsprechend um eine verpflichtende jagdliche Ausbildung und die Anerkennung von Ausbildungsstätten erweitert. Die konkrete Verordnungsänderung soll zeitnah folgen.

Wiesen vor der Mahd und Nutriajagd

Beim Schutz von Wildtieren vor dem Mähtod konkretisiert das Gesetz die Abläufe: Jagdausübungsberechtigte müssen mindestens 24 Stunden vor einer geplanten Mahd informiert werden, damit die Flächen abgesucht werden können. Geschieht das nicht, dürfen künftig auch die Flächenbewirtschafter selbst Maßnahmen zur Wildrettung veranlassen und durchführen. Für die Nutria, die an Deichen und in Gewässernähe erhebliche Schäden anrichtet, wird eine Duldungspflicht eingeführt: Findet in einem Revier keine ausreichende Bejagung statt, kann die Jagdbehörde in Abstimmung mit dem NLWKN eine Bejagung anordnen, notfalls auch durch Dritte wie Berufsjäger.

Wie der Jagdverband das Gesetz bewertet

Der Landesjagdverband zeigt sich erleichtert, dass das beschlossene Gesetz deutlich von den ersten Entwürfen abweicht. Als Erfolge wertet der Verband unter anderem, dass die Jagdhundeausbildung nicht eingeschränkt wird, dass das Ei-Abzugseisen im befriedeten Bezirk erhalten bleibt und dass die ursprünglich geplante Meldepflicht für Fallenstandort-Koordinaten gestrichen wurde. Auch beim Verbot bleifreier Munition setzt sich nach Verbandsangaben die Linie durch, nicht über EU-Recht hinauszugehen, womit voraussichtlich eine siebenjährige Übergangsfrist statt einer Ad-hoc-Regelung greift.

Kritisch bleibt der Verband beim Baujagdverbot, das er fachlich für nicht haltbar hält. Insgesamt lautet das Fazit von LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke, dass es der Novelle eigentlich nicht bedurft hätte und einzelne Regelungen noch wenig konkret seien. Gerade die angekündigten Verordnungen, etwa zur Prüfung und zum Wolfsmanagement, werde man genau beobachten und sich mit Vorschlägen einbringen.

Weniger Behördenpapier bedeutet nicht weniger Verantwortung. Wo der Abschussplan wegfällt, rückt die eigene, saubere Dokumentation in den Mittelpunkt.

Was du jetzt tun solltest

Für die Praxis lohnt es sich, das eigene Revier in den nächsten Wochen einmal gegen die neue Lage zu prüfen. Mach dir bewusst, dass dein bisheriger Rehwild-Abschussplan mit dem 1. Juli seine Gültigkeit verliert und du die Bestandsentwicklung künftig in Eigenverantwortung steuerst. Wenn du am Naturbau jagst, plane den Wegfall der Baujagd ein und überlege, wie du das Prädationsmanagement anders aufstellst. Wer Lebendfallen einsetzt, sollte die Umstellung auf digitale Fangmelder bis April 2028 im Blick behalten. Und bei einem verunfallten oder schwer verletzten Wolf weißt du jetzt, dass du wie bei jedem anderen verunfallten Wild handeln darfst.

Bestände im Griff behalten: so unterstützt dich Waidly

Gerade weil der behördliche Abschussplan für Rehwild entfällt, wird die eigene Übersicht über die Strecke wichtiger. Mit Waidly führst du deine Streckenliste digital direkt am Revier: jede Erlegung mit Datum, Wildart, Geschlecht, Gewicht und Standort, automatisch ausgewertet in Statistiken über die Saison und die Jahre. So siehst du auf einen Blick, wie sich dein Rehwildbestand entwickelt und ob dein Eingriff zum Revier passt, auch ohne behördlichen Plan im Rücken.

Alles liegt sicher in der iCloud und ist auf iPhone und Apple Watch synchron. Gegenüber Verpächter, Jagdgenossenschaft oder Hegegemeinschaft bist du damit jederzeit auskunftsfähig, und deine Bewirtschaftung bleibt über die Jahre nachvollziehbar belegt, genau die Eigenverantwortung, die das neue Gesetz von dir erwartet.

Quellen

Deine Strecke immer im Blick

Mit Waidly führst du Streckenliste und Revierdaten digital auf iPhone und Apple Watch: erfasst in Sekunden, ausgewertet in Statistiken und sicher in der iCloud gespeichert. So behältst du deinen Bestand auch ohne Abschussplan selbst in der Hand.

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