Wenn ein Bundesland seine Jagdverordnung anfasst, geht das oft in einem größeren Gesetzespaket unter. Genau so war es in Thüringen: Am 23. Juli 2026 wurde das Erste Thüringer Entlastungsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, und die darin enthaltenen Änderungen der Thüringer Jagdverordnung (ThJGAVO) sind einen Tag später, am 24. Juli 2026, in Kraft getreten. Der Landesjagdverband Thüringen hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt, das JÄGER-Magazin hat sie Ende Juli aufgegriffen. Für die Praxis im Revier sind die Änderungen bemerkenswert, denn sie betreffen gleich zwei Bereiche, die viele Jäger täglich beschäftigen: die Bejagung des Haarraubwildes und die Verwaltung rund um Strecke, Wildursprungsschein und Wildmarke.
Dieser Beitrag ordnet ein, was konkret gilt, wo Vorsicht geboten ist und warum der Schritt zur elektronischen Streckenmeldung über Thüringen hinaus interessant sein dürfte.
Die Änderungen der ThJGAVO gelten seit dem 24. Juli 2026 und sind bei der Jagdausübung in Thüringen unmittelbar zu beachten. Sie betreffen ausschließlich Thüringen. In anderen Bundesländern gelten weiterhin die jeweiligen Landesregelungen.
Kunstlicht und Nachtzielgeräte beim Haarraubwild
Die für die Praxis auffälligste Neuerung steckt in § 10 Satz 1 ThJGAVO. Künftig ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtzielgeräten auch bei der Bejagung des Haarraubwildes zulässig. Bislang war dieser Werkzeugkasten in Thüringen enger gefasst, und viele Reviere haben sich beim Fuchs, Marder oder Waschbär mit deutlich weniger Technik behelfen müssen.
Der wichtigste Zusatz steht dabei in Klammern, und den sollte niemand überlesen: unter Beachtung der waffenrechtlichen Bestimmungen. Jagdrecht und Waffenrecht sind zwei verschiedene Regelungsbereiche. Dass die Jagdverordnung eines Landes den Einsatz eines Geräts erlaubt, ersetzt nicht die Frage, ob dieses Gerät waffenrechtlich überhaupt erworben, besessen und geführt werden darf. Wer sich also mit Vorsatzgeräten, Wärmebildtechnik oder Aufhellern beschäftigt, muss beide Ebenen sauber trennen und im Zweifel bei der zuständigen Waffenbehörde nachfragen, bevor investiert wird.
Die Erlaubnis in § 10 Satz 1 ThJGAVO bezieht sich auf die jagdliche Zulässigkeit. Sie sagt nichts darüber aus, welche Nachtsicht- und Nachtzieltechnik waffenrechtlich erlaubt ist. Diese Fragen richten sich nach dem Waffengesetz und werden dort bundesweit geregelt. Kläre den konkreten Einzelfall, bevor du ein Gerät anschaffst oder mitführst.
Fachlich passt die Öffnung zum Bild, das viele Reviere ohnehin zeichnen: Haarraubwild ist überwiegend nachtaktiv, und die klassische Ansitzjagd bei Mondlicht stößt bei bedecktem Himmel schnell an Grenzen. Wer den Raubwildbestand im Sinne des Niederwildschutzes wirksam bejagen will, ist auf Sichtbarkeit angewiesen. Genau das ist der jagdpraktische Kern dieser Änderung.
Elektronische Streckenmeldung wird möglich
Der zweite große Punkt betrifft die Verwaltung. Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 ThJGAVO kann die zuständige Jagdbehörde künftig die elektronische Form der Streckenmeldung anordnen. Der Landesjagdverband bezeichnet das als weiteren Schritt zur Digitalisierung jagdlicher Verwaltungsabläufe, und das trifft es gut.
Wichtig ist die genaue Formulierung: Die Behörde kann die elektronische Form anordnen. Es handelt sich also nicht um eine landesweite Pflicht ab Tag eins, sondern um eine Ermächtigung. Ob, wann und in welchem Format die Meldung elektronisch erfolgt, entscheidet die jeweilige untere Jagdbehörde. Für dich heißt das ganz praktisch: Schau in die Mitteilungen deiner Jagdbehörde und frage im Zweifel nach, welches Verfahren für den kommenden Meldezeitraum gilt. Wer parallel weiter Papier führt, bis die Umstellung klar kommuniziert ist, macht nichts falsch.
Passend dazu wurde auch das Muster der Streckenliste in Anlage 7 der Verordnung geringfügig überarbeitet, ebenso das Formular des Rehwild-Abschussplans in Anlage 6. Wer bisher mit alten Vordrucken gearbeitet hat, sollte sich also die aktuellen Fassungen besorgen.
Wildursprungsschein und Wildmarke werden digital gedacht
Auch beim Wildbret zieht die Digitalisierung ein. Nach § 27 Abs. 1 ThJGAVO können Wildursprungsscheine künftig elektronisch erstellt und verarbeitet werden. Das ist mehr als eine Formalie, denn der Wildursprungsschein begleitet das Stück auf dem Weg vom Revier zum Abnehmer und dokumentiert Herkunft und Untersuchungsstand. Je sauberer diese Kette erfasst ist, desto einfacher wird die Rückverfolgbarkeit, gerade im Seuchenfall.
Bei der Wildmarke ändert sich die Zuständigkeit: Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ThJGAVO erfolgt die Ausgabe künftig durch die untere Jagdbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle. Ebenso wurden in Anlage 10 die Vorgaben zur Wildmarke offener gestaltet, sodass künftig auch Kennzeichnungen zur elektronischen Verarbeitung zulässig sind. Damit ist der Weg frei für maschinenlesbare Marken, ohne dass die Verordnung sich auf eine bestimmte Technik festlegt.
Ergänzend wurden in § 33 ThJGAVO die Geschlechterbezeichnungen redaktionell angepasst. Das ändert an der Sache nichts, sorgt aber dafür, dass Zitate aus der Verordnung künftig anders lauten können als in älteren Unterlagen.
Hochwild außerhalb der Einstandsgebiete: Abschuss ohne Zahl
Die dritte Änderung betrifft Rot-, Dam- und Muffelwild und ist jagdpolitisch die heikelste. Nach § 21 Abs. 2 ThJGAVO gilt in Jagdbezirken außerhalb der jeweiligen Einstandsgebiete für Rot-, Dam- oder Muffelwild künftig, dass der Abschuss ohne Zahl erfolgt. Das Verhältnis von männlichem zu weiblichem Wild sowie Kälbern und Lämmern beträgt dabei 1 zu 4. Die untere Jagdbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen ein anderes Verhältnis festlegen oder den Abschuss aus besonderen Gründen beschränken.
Für die Praxis wichtig ist der Hinweis des Landesjagdverbandes: Bereits bestehende, rechtskräftige Abschussfestsetzungen der unteren Jagdbehörden außerhalb von Einstandsgebieten bleiben weiterhin gültig, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben werden. Wer also einen laufenden Bescheid hat, sollte nicht davon ausgehen, dass er sich mit der Verordnungsänderung von selbst erledigt hat. Ein kurzer Blick in den Bescheid und im Zweifel eine Rückfrage bei der Behörde sind hier der sichere Weg.
Kunstlicht und Nachtzielgeräte auch beim Haarraubwild (§ 10 S. 1), elektronische Streckenmeldung durch Anordnung der Jagdbehörde möglich (§ 12 Abs. 2 S. 1), Abschuss ohne Zahl bei Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb der Einstandsgebiete im Verhältnis 1 zu 4 (§ 21 Abs. 2), elektronische Wildursprungsscheine (§ 27 Abs. 1), Ausgabe der Wildmarken durch die untere Jagdbehörde (§ 28 Abs. 1 S. 1), überarbeitete Anlagen 6, 7 und 10.
Warum das über Thüringen hinaus interessant ist
Die Streckenmeldung ist seit Jahrzehnten ein Papierprozess: Erlegtes Wild wird im Revier notiert, am Ende des Jagdjahres in die Streckenliste übertragen und bei der Behörde eingereicht. Von dort wandern die Zahlen in die Landesstatistik und am Ende in die bundesweite Jagdstatistik. Jeder Medienbruch in dieser Kette kostet Zeit und erzeugt Fehler.
Thüringen ist damit nicht allein. Auch andere Bundesländer haben ihr Jagdrecht in den vergangenen Monaten überarbeitet, etwa Niedersachsen mit dem neuen Jagdgesetz zum 1. Juli 2026 oder Bayern mit der Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes. Der gemeinsame Nenner: weniger Formularbürokratie, mehr Eigenverantwortung im Revier und ein Verwaltungsapparat, der sich langsam von Papierformularen löst. Wer heute schon sauber digital dokumentiert, ist auf solche Umstellungen deutlich besser vorbereitet als jemand, der die Zahlen einmal im Jahr aus verstreuten Notizen rekonstruieren muss.
Eine Verordnung, die elektronische Meldungen zulässt, ist nur so gut wie die Daten, die im Revier entstehen. Wer laufend erfasst, hat am Ende des Jagdjahres nichts mehr zu tun.
Was du jetzt tun solltest
Wenn du in Thüringen jagst, lohnen sich vier konkrete Schritte. Erstens: den vollständigen Verordnungstext beim Landesjagdverband Thüringen herunterladen und die für dich relevanten Paragrafen lesen, statt dich auf Zusammenfassungen zu verlassen. Zweitens: bei der unteren Jagdbehörde klären, ob und ab wann die elektronische Streckenmeldung angeordnet wird und in welchem Format. Drittens: die aktuellen Formulare besorgen, insbesondere Streckenliste und Rehwild-Abschussplan. Viertens: falls du Hochwild außerhalb eines Einstandsgebiets bejagst, den bestehenden Abschussbescheid prüfen.
Und wenn du dich mit Nachtzieltechnik beschäftigen willst, gilt der oben genannte Grundsatz: erst die waffenrechtliche Lage klären, dann investieren. Ein Gerät, das jagdrechtlich erlaubt, waffenrechtlich aber problematisch ist, nützt dir nichts.
Streckenmeldung digital: so unterstützt dich Waidly
Genau an dieser Stelle setzt Waidly an. Statt Erlegungen zuerst auf einen Zettel und später in die Streckenliste zu übertragen, erfasst du jedes Stück direkt am Ort des Geschehens: Wildart, Geschlecht, Altersklasse, Gewicht, Datum, Uhrzeit und Standort. Fotos und Notizen kannst du gleich anhängen, und das Ganze funktioniert auch dort, wo kein Netz ist.
Am Ende des Jagdjahres steht damit keine Rekonstruktionsarbeit an, sondern nur noch ein Export. Waidly wertet deine Strecke nach Wildart, Zeitraum und Revier aus und stellt die Daten so bereit, dass du sie für die Meldung an die Jagdbehörde oder für die interne Auswertung in der Hegegemeinschaft nutzen kannst. Ob deine Behörde am Ende Papier oder ein elektronisches Verfahren verlangt, ist dann nur noch eine Frage der Ausgabe, nicht der mühsamen Datensammlung.
Erlegungen direkt im Revier eintragen, inklusive GPS-Standort, Foto und Notiz. Waidly führt daraus deine digitale Streckenliste und liefert Auswertungen nach Wildart und Zeitraum. So ist die Jahresmeldung eine Sache von Minuten.
Die Thüringer Änderungen sind kein Erdbeben, aber sie zeigen eine Richtung. Jagdverwaltung wird digitaler, und die Länder schaffen dafür Schritt für Schritt die rechtliche Grundlage. Wer seine Daten ohnehin sauber führt, muss sich darüber keine Gedanken machen.
Landesjagdverband Thüringen, Änderungen der Thüringer Jagdverordnung in Kraft getreten (24. Juli 2026), sowie JÄGER-Magazin, Änderungen der Thüringer Jagdverordnung: Die wichtigsten Informationen (27. Juli 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der amtliche Verordnungstext im Gesetz- und Verordnungsblatt.
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Mit Waidly erfasst du jede Erlegung direkt im Revier, mit Standort, Foto und allen Details. Auswertungen nach Wildart und Zeitraum gibt es auf Knopfdruck, egal ob deine Jagdbehörde Papier oder eine elektronische Meldung verlangt.
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