Für Jäger ist das Waffenrecht kein abstraktes Thema, sondern Alltag: Waffenbesitzkarte, Aufbewahrung, Anmeldung, Kontrollbesuch. Umso wichtiger ist, was gerade in Berlin läuft. Ende August 2026 hat das Bundeskriminalamt das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025 veröffentlicht, und die Zahlen fallen mitten in die laufende Evaluierung des Waffenrechts. Der Bundesverband zivile Legalwaffen hat sie zusammen mit dem Deutschen Jagdverband ausgewertet, und wenige Tage später, am 10. September 2026, kam ein Gerichtsentscheid dazu, der mit derselben Debatte zu tun hat. Dieser Beitrag ordnet beides ein.
Die Zahlen aus dem Bundeslagebild 2025
Die Verstöße gegen das Waffengesetz sind gegenüber 2024 um 5,5 Prozent auf 37.475 Fälle gestiegen. Noch deutlicher fällt die Entwicklung bei den Drohungen mit Schusswaffen aus: ein Plus von 12,7 Prozent auf 5.281 Fälle. Auf der anderen Seite ging die Zahl der Fälle, in denen tatsächlich geschossen wurde, um 8,7 Prozent auf 4.360 zurück, und die Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sanken um 10,3 Prozent auf 489 Fälle.
Ein gemischtes Bild also, mit einem klaren Trend nach oben bei der Bedrohung und einem leichten Rückgang beim tatsächlichen Schusswaffengebrauch. Für die politische Bewertung ist aber weniger die Richtung entscheidend als die Frage, wer hinter diesen Zahlen steckt.
Das Bundeslagebild beruht im Wesentlichen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik, kurz PKS. Erfasst werden dort die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich strafbarer Versuche, nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Die Verstöße gegen das Waffengesetz umfassen dabei nicht nur Schusswaffen, sondern auch gleichgestellte Gegenstände wie Schalldämpfer und Schreckschusswaffen sowie weitere tragbare Gegenstände wie Schlagstöcke oder Wurfsterne.
Der blinde Fleck: legal oder illegal
Hier liegt der eigentliche Streitpunkt. Die PKS unterscheidet bis heute nicht zwischen legalen und illegalen Waffen und damit auch nicht zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz. Das BKA muss deshalb in seinem eigenen Lagebericht im Konjunktiv formulieren: Die Statistik liefere keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der Verstöße, es dürfte sich überwiegend um illegalen Erwerb, illegalen Besitz, illegales Führen und illegale Einfuhr handeln.
Genau an diesem „dürfte“ setzt die Kritik an. Wenn selbst die zuständige Bundesbehörde nur vermuten kann, welcher Teil der 37.475 Fälle auf legale Waffenbesitzer entfällt, dann fehlt der Politik die Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen. Der BZL argumentiert, dass sich das „dürfte“ nach übereinstimmender Einschätzung der Fachleute durch eine klare Aussage ersetzen lässt: Es handelt sich nahezu ausschließlich um illegalen Erwerb und Besitz, illegales Führen und illegale Einfuhr. Die Forderung ist entsprechend einfach und lautet, die PKS so auszugestalten, dass diese Trennung künftig aus den Daten ablesbar ist.
Ohne Trennung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz in der Statistik lässt sich nicht belegen, wo Waffenkriminalität entsteht, und damit auch nicht, wo Regulierung wirken würde.
Worüber in der Evaluierung diskutiert wird
Parallel läuft die Evaluierung des Waffenrechts, in deren Rahmen einzelne Bundesländer und ihre Innenministerien Vorschläge eingebracht haben. Drei davon betreffen Jäger und Sportschützen unmittelbar:
- Langwaffenbegrenzung für Jäger. Eine zahlenmäßige Deckelung der Langwaffen, die ein Jäger besitzen darf. Für die Praxis hieße das, dass sich Jäger bei jeder Neuanschaffung von einer vorhandenen Waffe trennen müssten, unabhängig davon, ob Kaliber und Einsatzzweck sich überhaupt überschneiden.
- Psychologischer Eignungstest für Erstantragsteller. Ein verpflichtendes Gutachten für alle, die erstmals eine Waffenbesitzkarte beantragen, also insbesondere für Jungjäger nach bestandener Jägerprüfung.
- Kleiner Waffenschein für SRS-Waffen. Ein Erlaubnisvorbehalt für jeden Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Der BZL bewertet diese Vorschläge als am Problem vorbei, weil sie an einer Gruppe ansetzen, die in der Kriminalstatistik praktisch nicht auffällt. Das Fazit der Analyse ist entsprechend deutlich formuliert: Wer trotz der vorliegenden Zahlen weiter die Legalwaffenbesitzer adressiere, regiere an der Realität vorbei.
Noch ist nichts beschlossen. Die Evaluierung ist ein laufender Prozess, eine mögliche Novellierung des Waffengesetzes steht aus. Es besteht also kein Grund zu Panikkäufen oder Panikverkäufen. Sinnvoll ist stattdessen, den eigenen Waffenbestand sauber dokumentiert zu haben und die Entwicklung über den eigenen Landesjagdverband zu verfolgen, der bei Anhörungen und Stellungnahmen direkt eingebunden ist.
Der Fall vor dem Landgericht Berlin II
Wie aufgeheizt die Debatte inzwischen läuft, zeigt eine Entscheidung vom 10. September 2026. Das Landgericht Berlin II hat eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber eines YouTube-Kanals erlassen. Untersagt wird ihm die Behauptung, Vertreter des DJV hätten gegenüber dem Bundesinnenministerium erklärt, sie würden sich gegen eine Deckelung der Anzahl von Langwaffen nicht wehren.
Das Gericht wertete die Äußerungen als unwahre Tatsachenbehauptungen, die den Verband rechtswidrig in seinem Verbandspersönlichkeitsrecht verletzen. Betroffen sei der soziale Geltungsanspruch des Verbandes, wenn Jägerinnen und Jäger über die angeblichen Vorgänge getäuscht werden. Der Betreiber hat die Entscheidung mit einer Abschlusserklärung anerkannt. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke kritisierte, dass die Verbreitung solcher Unwahrheiten der Interessenvertretung aller legalen Waffenbesitzer schade.
Der DJV hatte sich bereits zuvor gegen eine Begrenzung der Langwaffenzahl für Jägerinnen und Jäger ausgesprochen und im Rahmen der Evaluierung eigene Forderungen formuliert. Für Jäger ist der Fall vor allem als Lehrstück interessant: In einer Debatte, in der es um die eigenen Rechte geht, ist es verlockend, jede zugespitzte Behauptung aus dem Netz weiterzugeben. Wer aber auf Falschbehauptungen aufbaut, schwächt die eigene Position, sobald sie widerlegt wird.
Was Jäger jetzt sinnvollerweise tun
Der wichtigste Beitrag ist unspektakulär: das eigene Waffenrecht sauber leben. Wer seine Aufbewahrung nach den Anforderungen der Norm im Griff hat, Erwerb und Überlassung fristgerecht anzeigt, seinen Jagdschein lückenlos löst und bei der behördlichen Kontrolle nichts zu verbergen hat, ist der beste Beleg dafür, dass legaler Waffenbesitz kein Sicherheitsproblem darstellt.
Dazu kommt Informationsarbeit. Die Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz ist im öffentlichen Gespräch fast nie präsent, obwohl sie der Kern der Sache ist. Wer die Zahlen kennt, kann sie im Gespräch mit Nachbarn, Landwirten und Kommunalpolitikern ruhig und sachlich einordnen, ohne in Verteidigungshaltung zu gehen. Und schließlich lohnt es sich, die Arbeit des eigenen Landesjagdverbands zu verfolgen: Stellungnahmen zur Evaluierung entstehen dort und nicht in Kommentarspalten.
Waffen und Dokumente digital im Griff
Egal wie die Evaluierung ausgeht, eines bleibt: Wer mehrere Waffen führt, muss den Überblick behalten. In Waidly legst du deine Waffen mit Waffentyp an, hinterlegst die zugehörigen Angaben und verknüpfst sie mit deinen Dokumenten. Die Daten liegen per iCloud gesichert vor, sodass sie bei einem Gerätewechsel nicht verloren gehen.
Im Revier zahlt sich das doppelt aus. Bei jedem Eintrag in der Streckenliste sind Schütze und Waffe bereits vorausgefüllt, dazu kommen Munition, Entfernung und, wenn du willst, Schüsse und Treffer im Jagdtagebuch. Am Saisonende wertest du deine Strecke nach Waffe aus und siehst, welches Gewehr tatsächlich im Einsatz war und wie deine Trefferquote damit aussieht. Wer die Diskussion um eine mögliche Deckelung verfolgt, hat damit ganz nebenbei eine belastbare Antwort auf die Frage, wofür er welche Waffe eigentlich braucht.
Waffen mit Waffentyp anlegen, Dokumente hinterlegen, per iCloud sichern, optional NFC-Tags für den schnellen Zugriff im Revier verknüpfen, und in den Statistiken die Strecke nach Waffe auswerten. Details dazu findest du im Handbuch.
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