Jagdrecht

Wolf im Jagdrecht - Was sich 2026 in Bayern ändert

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Es ist eine der bedeutendsten Änderungen im deutschen Jagdrecht seit Jahrzehnten: Der Wolf wird ins Jagdgesetz aufgenommen. Nach jahrelanger Debatte zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft hat der Bundesrat den Weg frei gemacht - und Bayern geht mit einer eigenen Gesetzesinitiative noch einen Schritt weiter. Was bedeutet das konkret für Jäger in Bayern?

Die Ausgangslage: Über 1.600 Wölfe in Deutschland

Die Wolfspopulation in Deutschland hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden rund 1.636 Wölfe in Deutschland gezählt, verteilt auf 219 Rudel, 43 Paare und 14 territoriale Einzeltiere - insgesamt 276 Wolfsterritorien.

Allein in Bayern wurden im Monitoringzeitraum 2023/24 elf Wolfsterritorien mit sieben Rudeln und zwei Paaren bestätigt. 35 Wolfswelpen wurden dokumentiert. Die Tendenz ist steigend.

Die Konflikte nehmen zu: Bundesweit wurden allein im Jahr 2020 über 900 Übergriffe auf Nutztiere registriert, bei denen rund 3.900 Tiere getötet oder verletzt wurden. Schafe und Ziegen machten 88 Prozent der Opfer aus. Für Weidetierhalter - insbesondere in den Alpenregionen Bayerns - ist die Situation zunehmend untragbar geworden.

EU senkt Schutzstatus - der Weg wird frei

Der entscheidende Wendepunkt kam im Juli 2025: Die EU stufte den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt" auf „geschützt" herab. Damit war der rechtliche Rahmen geschaffen, um den Wolf erstmals in nationale Jagdgesetze aufzunehmen - ohne gegen europäisches Recht zu verstoßen.

Diese Herabstufung war das Ergebnis jahrelanger politischer Arbeit, getragen von Forderungen aus Landwirtschaft, Jägerschaft und betroffenen Bundesländern. Deutschland hat als eines der ersten Länder reagiert.

Bundesjagdgesetz: Wolf wird jagdbare Art

Der Bundesrat hat den Wolf als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Damit unterliegt er künftig dem Jagdrecht - mit allen damit verbundenen Pflichten und Regelungen. Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet allerdings nicht, dass sofort geschossen werden darf. Vielmehr bildet sie die Grundlage dafür, dass die Bundesländer eigene Jagdzeiten und Managementregelungen erlassen können.

Was bedeutet „jagdbare Art"?

Die Aufnahme in das Jagdgesetz bedeutet:

  • Der Wolf unterliegt dem Jagdrecht (Hegepflicht, Jagdschutz)
  • Bundesländer können Jagdzeiten festlegen
  • Bestandsmanagement wird rechtlich möglich
  • Ohne festgesetzte Jagdzeit besteht ganzjährige Schonzeit

Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßte die Reform grundsätzlich, kritisierte jedoch das Fehlen konkreter Quoten. Der BBV hätte sich „weitergehende Leitplanken, vor allem eine Quote" gewünscht und erwartet nun „mehr Entnahmepraxis in Bayern". Entscheidend sei, dass das Bayerische Jagdgesetz den Vollzug „praxistauglich" ausgestalte.

Bayerns eigene Gesetzesinitiative

Am 29. Januar 2026 hat das Bayerische Kabinett auf Vorschlag von Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger eine umfassende Reform des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Der Wolf spielt dabei eine zentrale Rolle - ist aber nicht die einzige Neuerung.

Wolf und Goldschakal im Bayerischen Jagdgesetz

Bayern nimmt Wolf und Goldschakal erstmals ins Landesjagdgesetz auf und schafft damit die Grundlage für ein „nachhaltiges Bestandsmanagement". Minister Aiwanger stellte klar:

„Bayern macht sich also ‚fit' für ein Bestandsmanagement dieser Arten."

Die Reform soll zum April 2026 mit Beginn der neuen Jagdsaison in Kraft treten. Die konkrete Ausgestaltung der Jagdzeiten und Abschussregelungen obliegt dann der bayerischen Jagdverwaltung.

Weitere Neuerungen im Bayerischen Jagdgesetz

  • Rehwild-Bejagung ohne Abschussplan: Rehwild darf künftig mit Zustimmung des Grundeigentümers ohne behördlichen Abschussplan bejagt werden - mehr Eigenverantwortung statt Bürokratie
  • Eigene Jagdzeiten: Bayern löst sich von den bundeseinheitlichen Jagdzeiten und kann flexible, saisonale Anpassungen vornehmen
  • Solar-Anlagen: Große Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten nicht mehr als befriedete Bezirke
  • Mehr Eigenverantwortung: Der Grundgedanke der Reform ist Deregulierung - weniger staatliche Eingriffe, mehr Verantwortung für Jäger und Grundeigentümer

Die Debatte: Naturschutz vs. Bestandsmanagement

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist politisch hochumstritten. Die Positionen:

Befürworter (Landwirtschaft, Jägerschaft, CSU/FW) argumentieren, dass ein aktives Bestandsmanagement notwendig sei, um die Weidetierhaltung zu schützen - insbesondere in der Almwirtschaft. Herdenschutz allein reiche nicht aus, wenn die Population unkontrolliert wachse.

Kritiker (Naturschutzverbände, Teile der Grünen) warnen davor, dass die Bejagung den günstigen Erhaltungszustand gefährden könnte. Sie fordern, den Fokus auf Herdenschutz und Prävention zu legen, statt auf letale Entnahme.

Klar ist: Die Aufnahme ins Jagdrecht allein löst das Problem nicht. Es braucht ein durchdachtes Wolfsmanagement, das Herdenschutz, Monitoring und - wo nötig - gezielte Entnahme kombiniert. Die Bundesländer stehen nun in der Pflicht, dies praxistauglich umzusetzen.

Was heißt das für Jäger in Bayern?

Zunächst einmal: Geduld. Auch wenn der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird, bedeutet das nicht, dass er ab April 2026 bejagt werden darf. Bevor das geschehen kann, müssen konkrete Jagdzeiten festgelegt und Abschussregelungen definiert werden. Solange keine Jagdzeit festgesetzt ist, gilt ganzjährige Schonzeit.

Was sich aber schon ändert:

  • Der Wolf unterliegt künftig dem Jagdrecht und damit auch der Hegepflicht
  • Jagdausübungsberechtigte sind für das Wolfsmonitoring in ihrem Revier mitverantwortlich
  • Meldung von Sichtungen, Spuren und Rissen gewinnt an Bedeutung
  • Die neuen bayerischen Jagdzeiten (inklusive eventueller Wolf-Regelungen) sollte man im Blick behalten
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Wie geht es weiter?

Die kommenden Monate werden zeigen, wie Bayern die neuen Regelungen konkret umsetzt. Einige offene Fragen:

  • Wann und in welcher Form werden Jagdzeiten für den Wolf festgelegt?
  • Wird es Abschussquoten geben - und wenn ja, wie hoch?
  • Welche Regionen werden priorisiert (z.B. Alpenraum)?
  • Wie wird das Monitoring organisiert, und welche Rolle spielen Jäger dabei?
  • Wie wird der „günstige Erhaltungszustand" definiert und überwacht?

Eines steht fest: Das Thema Wolf wird Jäger in Bayern noch lange beschäftigen. Es lohnt sich, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.

Quellen

  1. Bayerische Staatsregierung: Gesetzesinitiative zum Jagdgesetz (29.01.2026)
  2. Bayerischer Rundfunk: Der Wolf ist im Jagdgesetz - Reaktionen aus Bayern (2026)
  3. Tagesschau: Wolf, Jagd und Abschuss - Bundesrat (2026)
  4. Bayerischer Bauernverband: Wolf im Jagdrecht - BBV erwartet mehr (05.03.2026)
  5. Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): Monitoringbericht Wölfe in Deutschland 2024/25

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